
Bürgerhaus Hayna

Ansprechpartner
Anträge auf BenutzungserlaubnisOrtsvorsteher Markus Dudenhöffer
mobil +49 (0160) 7439387
m.dudenhoeffer@herxheim.de
Betreuung und Besichtigung
Johanna Stricker
Telefon: 07276 / 5360
Technische Betreuung
Stefan Lips
mobil: 0160 - 367 2093
Allgemeine Informationen
Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Janine Wernicke
Telefon: 07276 / 501-300
eMail: Einrichtungen@herxheim.de
Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus
Für die Benutzung des Bürgerhauses werden folgende Entgelte erhoben:- Für eingetragene örtliche Vereine und politische Parteien, die einem Gremium in der Verbandsgemeinde angehören, ist eine Veranstaltung pro Jahr mietfrei.
- Kulturelle Veranstaltungen örtlicher Vereine sind mietfrei.
- Örtliche Veranstaltungen kultureller und sozialer Art sind mietfrei.
- Nebenkosten sind bei allen Veranstaltungen zu erstatten.
- Für jede weitere Veranstaltung örtlicher Vereine und für private Veranstaltungen werden erhoben:
Mietkosten | ||
Einwohner und örtliche Vereine | 100,00 € | |
Gewerbliche Veranstaltungen | 200,00 € | |
Sondermiete für einen evtl. zweiten Veranstaltungstag | 50 % der entsprechenden Mietkosten | |
Kellergewölbe (pauschal, inkl. Nebenkosten) | 80,00 € | |
Nebenkosten | ||
Nebenkostenpauschale Sommer (01.05.-30.09.) | 40,00 € | |
Nebenkostenpauschale Winter (01.10.-30.04.) | 60,00 € | |
Reinigungskosten | ||
Die Reinigungskosten nach den einzelnen Veranstaltungen werden den Benutzern voll in Rechnung gestellt. Die Höhe des Stundenlohnes wird jährlich anhand einer Kostenberechnung festgelegt. | ||
Trauerfeiern | ||
Das Bürgerhaus wird für Trauerfeiern mietfrei überlassen. Die Nebenkosten sind zu erstatten |
Die Benutzungsordnung erhalten Sie hier als PDF-Datei.